Qualifikationen
Betriebsspezifische Voraussetzung :
➢ Sachkundelehrgang mit Prüfung an der Hundeakademie Köln (2018)
* Hundehaltung nach TierSchG Paragraf 11 Abs. 1 Mr. 3,5,8 ( s.u.)
Prüferin: Dr. Cornelia Augustionik
➢ Prüfung und Genehmigung durch das Veterinäramt
Bergisch Gladbach und das Gewerbeamt Kürten
Zusätzliche Qualifikationen:
- Hundefachfrau der Hundeakademie Köln (2020)
- Hundetrainerin, Geprüft nach §11 Abs. 1 8f Bundestierschutzgesetz (2021)
Fortbildungen 2018 - 2023
2024: verstärkte Arbeit im Therapeutischen Bereich mit meinen Hunden Benji & Bono
Langzeit Dummy Training mit unseren Hunden Mika, Joe & Benji bei B. Meyer
2023: Erste Hilfe Kurs für Hunde
Langzeit Dummytraining mit unseren drei Hunden Nika, Joe & Benji bei B. Meyer
Wöchentliches Sonder-Einzeltraining mit Neuzugang Benji
2022: Corona bedingte Fortbildungspause
Langzeit Dummytraining mit unseren beiden Hunden Nika & Joe bei B. Meyer
Seminare / Weiterbildung im Jahr 2021:
Jahresziel:
Abschluss Hundetrainerschein Hundeakademie Köln
& Zulassung durch Veterinäramt (Ziel erreicht!)
& weitere, spannende, neue Hunde-Freizeit-Projekte für euch
April:
März:
Januar / Februar 2021:
Seminare / Weiterbildung im Jahr 2020:
Jahresziel:
Hundefachfrau & Hundetrainerschein bei der HAK
November:
Oktober:
September:
Juli- Dezember:
Juni:
Inhalt:
körpersprachliches Führen mit Außenreiz, Distanz& Nähe, Dogwalking & Gruppenzusammenstellung, Umgang mit kritischen Situationen, Dogwalking- Rudellauf mit Leine
Mai:
März:
Februar:
Seminare/Weiterbildung im Jahr 2019:
Januar:
März:
Juni:
Juli:
August:
November:
Wer sich fragt, ob und was ich denn so mit meinen eigenen Hunden trainiere,dem kann ich nur sagen, dass für mich genauso Engagement ansteht, wie für jeden anderen Hundebesitzer auch!
Nachdem unsere Hunde dieses Jahr im Februar mit drei Jahren die Grundausbildung im "Hund-Sein" endlich beendet haben und beschlossen haben, ihr Interesse auch gerne mal für andere Aktivitäten zu erweitern, haben wir dann dieses Jahr aktiv mit dem wöchentlichen Agility angefangen. Dies ist nach wie vor fester wöchentlicher Bestandteil. Hinzu kommt parallel der Einstiegskurs für Mantrail und Zughundesport.
Mit dem Zughundesport ging, dank DOGS Hubert Berretz ein lang gehegter Wunsch von mir in erfüllung. Diese Sportart ist leider sehr sehr rar in Deutschland und noch viel mehr in unserem weiten Umkreis hier.
Mit Mantrail und Zughundesport für Fortgeschrittene geht es dann voller Spannung und Action, je einmal monatlich ins nächste Jahr. Agility bleibt uns dabei natürlich Wöchentlich erhalten.
So bleiben auch meine Hunde immer activ, fit und ausgeglichen.
Wer sich nun noch fragt, wann ich dies denn noch mache!? An meinem einzigen freien Nachmittag in der Woche !! Meine Hunde sollen nicht zu kurz kommen!
Fortbildung und Seminare im Jahr 2018:
Februar :
März:
Hundetrainer Hubert Berretz
Juni:
> Blinder Passagier an Bord
Welche Krankheiten können Hunde heimlich aus dem Ausland mitbringen-
Tierärztin Fr. Dr. Jentzsch - Hundeakademie Köln
> Tollwut, Staupe, Parvovirose, ….müssen wir unsere Hunde wirklich impfen ?
Dr. Jentzsch- HAK
Qualifikationen
Betriebsspezifische Voraussetzung :
➢ Sachkundelehrgang mit Prüfung an der Hundeakademie Köln
* Hundehaltung nach TierSchG Paragraf 11 Abs. 1 Mr. 3,5,8 ( s.u.)
Prüferin: Dr. Cornelia Augustionik
➢ Prüfung und Genehmigung durch das Veterinäramt
Bergisch Gladbach und das Gewerbeamt Kürten
Sonstige Fortbildung und Seminare im Jahr
2018:
Februar :
> Grundlagen der Ernährung
Ernährungsberaterin Susanne Nähter - Hundeakademie Köln
> Rechtliches in der Hundehaltung
Rechtsanwältin Sonja Boehm - Hundeakademie Köln
> Rechtsgrundlagen im Transport innerhalb der EU/Drittländer-
Tierarzt Dr. Lechrenböhmer - Hundeakademiemie Köln
> Anatomie des Hundes /ZUCHT/Aufzucht
Tierärztin Fr. Dr. Jentzsch - Hundeakademie Köln
März:
> Domestikation, Hundeverhalten, Körpersprache, Spezialisierung,
Training -Sachverständige nach LHundG NRW
Susanne Ronneberg - Hundeakademie Köln
> Erste Hilfe am Hund Erkrankungen, Impfungen, Parasiten, Prophylaxe
Tierarzt Dr. Dagmar-HAK
> Giftköder Seminar Theorie und Praxis - Martin Rütter DOGS
Hundetrainer Hubert Berretz
Juni:
> Blinder Passagier an Bord
Welche Krankheiten können Hunde heimlich aus dem Ausland mitbringen-
Tierärztin Fr. Dr. Jentzsch - Hundeakademie Köln
> Tollwut, Staupe, Parvovirose, ….müssen wir unsere Hunde wirklich impfen ?
Dr. Jentzsch- HAK
*Erlaubnis nach §11 TierSchG
Bislang haben ich es nicht für wirklich erwähnenswert gehalten, dass ich die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz bekommen habe, wenn ich diese nicht hätte, dürfte ich die Hundepension gar nicht führen. Aber trotzdem scheint es immer noch Leute zu geben, die ohne die amtliche Erlaubnis Hunde aufnehmen. Glücklicherweise sind die Hundehalter - also Sie - inzwischen sensibilisiert und fragen nach. Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist kein „amtliches Gütesiegel“ oder „Zertifizierung“, sondern bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit.
Erlaubnis nach §11 TierSchG für die Vermittlung, Haltung, Pflege und Unterbringung von
Tieren .....
Entgegen viel verbreiteter Meinung sind Tiere gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Sachen! Wer fremde Tiere (z.B. Hunde, Katzen) pflegt oder betreut, übernimmt vielmehr eine ganz besondere Verantwortung, so dass der Betrieb einer gewerblichen Tierpension oder das professionelle Arbeiten als Tiersitter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Wer daher eine Hundepension eröffnen oder als gewerblicher Tiersitter Hunde von Dritten betreuen will, benötigt dafür gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis.
Es reicht somit nicht aus, einfach nur zum Gewerbeamt zu gehen.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Erlaubnis gemäß § 11 TierSchG:
Für den Erhalt dieser Erlaubnis sind zahlreiche Voraussetzungen erforderlich:
Unter anderem muss der Antragsteller „zuverlässig“ sein und ein Führungszeugnis der
verantwortliche Person vorlegen. Gewerbsmäßig tätige müssen zudem eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister vorlegen. Ferner muss die finanzielle Grundlage zur ordnungsgemäßen Führung eines Betriebes ausreichen.
Darüber hinaus muss der Antragsteller bzw. die verantwortliche Person eines Vereins auch
„sachkundig“ sein :
Die Erlaubnis zur Haltung, Pflege und Unterbringung von fremden Tieren darf gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 TierSchG nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller aufgrund seiner Ausbildung oder seines bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.